Ausschreibung
Zeitplan
| 09:00 - 10:00 Uhr | Startnummernausgabe, Nachmeldung und Streckenbesichtigung möglich |
| 10:30 Uhr | Startaufstellung beim Kegelheim |
| 10:45 Uhr | Wettkampfbesprechung im Startblock |
| 11:00 Uhr | Start Mountainbike Rennen |
| 15:00 Uhr | Zielschluss |
| 15:30 Uhr | Siegerehrung auf der Bühne und Verlosung eines BULLS-Bikes |
Startgeld:
18,- € Startgebühr; Meldeschluss ist am 31.08.2011
Bei Nachmeldung ab dem 01. September 2011 ist eine Nachmeldegebühr von 5,00 € zu entrichten.
Das Startgeld beinhaltet:
- Strecken- und Zielverpflegung
- Gutschein für eine Portion Nudeln (nach dem Rennen einzulösen)
- Streckenpläne
- Startnummer
- Teilnahme an der Verlosung vor der Siegerehrung
- Bikewash
- freier Eintritt ins Freibad
Bezahlung des Startgeldes:
Das Startgeld wird per Bankeinzug abgebucht. Es erfolgt keine Meldebestätigung.
Die Meldeliste wird ab Mitte August veröffentlicht.
Nachmeldung und Startnummernausgabe:
Ort: Zelt am Kipfenberger Kegelheim
Zeit: Sonntag, 11.09.11 von 09.00 - 10.00 Uhr
Start/Ziel:
Am Kegelheim
Kontrollen:
2 Kontrollstellen müssen durchfahren werden, ansonsten Disqualifikation
Wertung:
getrennte Wertung für Damen und Herren
Gestartet wird in den folgenden Kategorien:
Schüler: Jg. 1998 - 1993
Junioren: Jg. 1992 - 1991
Herren Expert: Jg. 1990 - 1971
Herren Master I: Jg. 1970 - 1961
Herren Master II: Jg. 1960 und älter
Damen: Gesamtwertung, ohne Altersbeschränkung
Pro Kategorie müssen mindestens 5 Starter/innen gemeldet sein, ansonsten erfolgt die Einstufung in die nächst höhere (bzw. niedrigere) Kategorie. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lizenz- und Hobbyfahrern.
Preise / Auszeichnungen / Verlosung:
Die drei Erstplatzierten in jeder Kategorie erhalten einen Pokal.
Unter allen Teilnehmern werden drei hochwertige Sachpreise verlost, darunter ein 29er BULLS Mountainbike (Vergabe des Preises nur an persönlich anwesenden Teilnehmer).
Mannschaftswertung:
Das teilnehmerstärkste Team erhält einen Sonderpreis.
Entscheidend sind die insgesamt, unter dem gleichen Team- bzw. Vereinsnamen, gemeldeten Starter. Unabhängig von der Streckenlänge oder der gefahrenen Zeit. "Dabei sein ist alles"
Nach dem Wettkampf:
Verpflegung:
Der Gutschein für das Essen kann nach dem Rennen am Kegelheim eingelöst werden.
Teilnehmer die das Rennen beendet haben können sich an der Verpflegungsstation am Kegelheim bedienen.
Duschmöglichkeit:
Gegen Vorlage der Startnummer besteht die Möglichkeit im Kipfenberger Freibad zu duschen.
Bikewash:
Die Räder können im Kipfenberger Bauhof gewaschen werden.
Reglement
Wettkampfordnung:
Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lizenz- und HobbyfahrerInnen. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Zum Schutz der Teilnehmer besteht absolute Helmpflicht. Ohne Helm ist kein Start möglich! Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Startnummer (Lenkernummer) zu tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Das Reichen von Verpflegung und Getränken ist nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt! Das Wegwerfen von Unrat außerhalb der markierten Verpflegungszonen führt zur Disqualifikation.
Einverständniserklärung:
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre, der Anmeldung zu entnehmenden, persönlichen Daten für den Kipfenberger Marathon erfasst und hierfür an Dritte weitergegeben werden können. Dazu werden Ihre Daten elektronisch gespeichert. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews dürfen unentgeltlich weitergegeben und ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden.
Technische Bestimmungen:
Der MTB Marathon in Kipfenberg ist eine Veranstaltung, zu der nur Mountainbikes zugelassen sind. Andere Fahrräder sind nicht erlaubt. Bei Reparaturen darf keine fremde Hilfe angenommen werden. Es ist verboten, während des Rennens das komplette Rad zu wechseln. Teile des Rades dürfen ausgetauscht werden.
Straßenverkehrsordnung:
Die Veranstaltung findet teilweise auf öffentlichen, nicht gesperrten Strecken statt. Es ist nach der gültigen Straßenverkehrsordnung zu fahren. Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften führt zur Disqualifikation.
Erste Hilfe:
Damit im Ernstfall sofort medizinische Hilfe vor Ort ist, stehen an der Strecke Rettungsdienst und Feuerwehr bereit.
Haftung:
Sofern den Veranstalter, die Ausrichter und die Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen ein Verschulden nicht trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, der Ausrichter und der Sponsoren sowie deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen herrühren.
Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung des Wettkampfes ergeben, selbst zu tragen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Wettkampf durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.
Nachträgliche Anderungen:
Änderungen des Reglements sowie der Ausschreibung sind dem Organisatoren vorbehalten. Die Änderung von Terminen und Veranstaltungsorten muss der Veranstalter den Teilnehmern unverzöglich mitteilen. Kurzfristige Änderungen werden am Tag der Veranstaltung an der Info-Tafel bekannt gegeben. Hat der Veranstalter die Änderung der Termine oder Veranstaltungsorte zu vertreten und ist die Änderung für den Teilnehmer nicht zumutbar, steht diesem das Recht zu, binnen einer Frist von einer Woche nach Eingang der Änderungsmitteilung schriftlich von der Anmeldung zurückzutreten. Im Falle des berechtigten Rücktritts steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits entrichteten Anmeldegebühr zu.
Wettkampfgericht/Jury:
Die Jury setzt sich aus drei Personen zusammen:
- ein Vertreter des Veranstalters
- ein Vertreter des Ausrichters
- ein Vertreter der Zeitnahme
Dieses Wettkampfgericht hat folgende Aufgaben:
- Ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung
- Kontrolle der Zeitauswertung und Ergebnislisten
- Kontrolle der Ausrüstung
- Überwachung der Einhaltung des Reglements
Die Jury bzw. der Rennleiter hat das Recht, Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen oder sonstige geeignete Strafen zu verhängen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Technische Mängel an der Ausrüstung
- Gesundheitliche Probleme des Teilnehmers
- Grobe Regelverstöße
- Grobe Unsportlichkeit
- Umweltverschmutzung