Servus miteinander,
wie ihr wahrscheinlich schon alle wisst, sind ab dem 2. November 2020 und den ganzen November/Dezember/Januar durch Vereinstraining, Vereinsausfahrten und Nachwuchstraining NICHT erlaubt!
Radeln ist erlaubt, aber nur zu zweit!
- Alle “November/Dezember/Januar Maßnahmen” des Lockdowns gelten weiterhin bis voraussichtlich 31. Januar 2021 und werden ab 11.01.2021 verschärft.
- Vermeidbare Kontakte sollen weiterhin unterlassen werden.
- Es sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Das gilt auch für Kinder!
- Menschen aus Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern dürfen sich nur noch innerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihre Gemeindegrenze bewegen.
- Das Radfahren als Individual-Sportart bleibt erlaubt! Allerdings nur alleine, zu zweit mit dem Kumpel/in oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt.
Also macht das beste draus und nutzt die Tage mit der Familie für Radfahrten oder individuelles Training.
Euer RVW
Bleibt gesund